Die wichtigsten Fakten zur Geschäftsinhalts­versicherung

Was ist überhaupt eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Die Geschäftsinhaltsversicherung (auch Inhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts-, Inventarversicherung, Gewerbeinhaltsversicherung oder gewerbliche Hausratversicherung) deckt im Versicherungswesen bestimmte Schäden, wie beispielsweise am eigenen Inventar, an Produkten und Warenbeständen ab. Für die Instandsetzung und Wiederanschaffung kommt im Schadensfall die Versicherung auf. Diese Versicherung ist ab einer gewissen Größe des Gewerbetreibenden einer der wichtigsten Versicherungen, um seinen Betrieb vor größerem Schaden zu bewahren.

Was deckt die gewerbliche Geschäftsinhaltsversicherung ab?

Standardmäßig besteht bei einer gewerblichen Geschäftsinhaltsversicherung ein umfangreicher Versicherungsschutz für grundlegende Elemente wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl samt Vandalismus ab.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten darüber hinaus an, die Versicherungsleistung noch um weitere Gefahren ausweiten, um so beispielsweise auch Elementarschäden wie Starkregen oder Rückstau mit abzudecken. Auch sind Schäden am elektronischen Equipment oder Glasbruch in einer Geschäftsinhaltsversicherung versicherbar. Ebenso können etwaige Betriebsausfälle aufgrund versicherter Gefahren mit versichert werden. Verlierst du also beispielsweise durch Feuer oder Leitungswasser deinen gesamten Warenbestand und die Wiederbeschaffung der Ware dauert einige Wochen oder gar Monate, so kannst du diesen Betriebsausfall durch die Versicherung abfedern. Darüber hinaus können je nach Versicherungsanbieter auch sehr spezielle Schäden wie beispielsweise böswillige Beschädigung, Streik, innere Unruhen, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Gefahren durch Rauch oder Ruß bis hin zu Überschalldruck mit versichert werden.

Welche konkreten Gefahren bei den einzelnen Anbietern ein- oder ausgeschlossen werden können in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Anbieter entnommen werden. 

Einbruch

Bei einem Einbruch in deine Geschäftsräume wird dir von Dieben dein kompletter Warenbestand entwendet. Während des Einbruchs werden neben der Türe auch deine Regale und dein Büroinventar stark beschädigt. Die Inhaltsversicherung springt ein und erstattet dir deine Schäden.

Kurzschluss

Im Büro verursacht ein Kurzschluss einen Brand an deinem Drucker. Die Feuerwehr ist in kürzester Zeit an Ort und Stelle, kann jedoch nicht verhindern, dass dabei die entstehenden Rauchgase deinen Warenbestand kontaminieren. Die Gewerbe-Hausratversicherung ersetzt deinen Schaden.

Wasserschaden

Ein Wasserhahn in der kleinen Büroküche hat eine defekte Dichtung. Über Nacht läuft das Wasser in den Keller, wo deine Waren lagern. Viele Artikel sind in der Folge nicht mehr zu gebrauchen. Die Inventarversicherung des Inhabers übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung.

Sturm

Ein orkanartiger Sturm deckt das Dach deines Betriebs ab. Wasser dringt ein und beschädigt deine Waren, sodass diese nicht mehr für den Verkauf geeignet sind. Auch das Büroinventar ist davon betroffen und es wurden Computer beschädigt. Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für diese Schäden auf.

Was deckt eine gewerbliche Geschäftsinhaltsversicherung nicht ab?

Nicht jeder entstandene Schaden wird von der Versicherung bezahlt. Einige Gefahren sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wie beispielsweise Krieg, Sturmflut, Tsunami oder Kernenergie.

Des Weiteren sind Schäden nur sehr eingeschränkt bzw. gar nicht abgedeckt, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

Bei grober Fahrlässigkeit wird der Versicherer meist das Recht ausüben, die vereinbarte Leistung um einen gewissen Betrag zu reduzieren. Ein kleines Praxisbeispiel: Einer deiner Mitarbeiter bemerkt, dass die Notstromversorgung ausgefallen ist. Da dieser gleich Feierabend hat, verzichtet er allerdings auf eine Behebung des Fehlers, da die normale Stromversorgung anstandslos funktioniert. Nach Schichtende kommt es zu einem Stromausfall und die gesamte Produktion steht still.

Bei Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind, besteht in der Regel keinerlei Versicherungsschutz.

Hinweis: Einige Versicherer bieten bei ihren Inhaltsversicherungen als Zusatzleistung an, keinen Einwand wegen grober Fahrlässigkeit zu erheben. Zumeist sogar ohne Aufpreis. Etwaige Entschädigungszahlungen werden vom Versicherer bei einem eingetretenen Schadensfall nicht gekürzt. Die maximale Schadenshöhe ist in solch einem Fall in der Regel auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt.

Was leistet die Inhaltsversicherung im Schadensfall?

Wird dein Warenbestand, dein Vorrat oder deine Betriebseinrichtung durch einen eingetretenen Schadensfall durch eine der versicherten Gefahren beschädigt, zerstört oder wird geklaut, so ersetzt die Geschäftsinhaltsversicherung die dafür anfallenden Kosten.

Diese setzen sich beispielsweise zusammen aus der Wiederherstellung, Reparatur oder Wiederbeschaffung der versicherten Ware. Es werden im Schadensfall oftmals nicht nur die reinen Sachschäden ersetzt, sondern auch allerhand weitere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Schaden entstehen. So werden beispielsweise die Kosten für Lösch-, Aufräum- und Abbrucharbeiten übernommen. Auch sind Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Daten oder Programmen erstattbar. Ebenfalls werden Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch, sowie Kosten für Sicherungsmaßnahmen und der Austausch von Schlössern nach einem Einbruch oder sogar Sachverständigungskosten von der Versicherung getragen. 

 

Welchen Wert bekomme ich im Schadensfall ersetzt?

Dies ist in der Regel immer eine Einzelfallentscheidung im Schadensfall. Hier wird in der Regel zwischen Neu-, Zeit- und dem gemeinen Wert differenziert.

Neuwert

In der Regel wird die bewegliche Betriebseinrichtung zum Neuwert in der Geschäftsversicherung abgesichert. Der Neuwert entspricht dem Preis, der zur Wieder­beschaffung der Gegenstände bezahlt wird.

Zeitwert

Liegt der aktuelle Wert deines Betriebsinventars aufgrund von Alter oder Abnutzung unter 40 % des Neuwertes, so ersetzen die Versicherer in diesem Fall den Zeitwert. Dies entspricht dem Preis, zu dem die Sachen noch hätten verkauft werden können.

Gemeiner Wert

Wenn die versicherten Sachen nicht mehr zu ihrem eigentlichen Zweck im Unternehmen eingesetzt werden können, so wird der gemeine Wert erstattet. Dies ist der erzielbare Verkaufspreis, den sie für das versicherte Inventar erhalten.

Welche Versicherungssumme soll ich versichern?

Die Versicherungssumme (auch Deckungssumme oder Deckungsbetrag genannt) ist der Betrag, der im eingetretenen Schadensfall von deiner Versicherung maximal ausbezahlt wird. Die Höhe dieser Summe sollte sinnvollerweise so hoch gewählt werden, dass du den Neuwert deiner gesamten technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung, sowie die eingelagerten Waren und Vorräte abdeckst und du diese zu diesem Preis wiederherstellen oder -beschaffen kannst.

Beachte dabei, dass dein eingelagerter Warenwert gegebenenfalls (saisonalen) Schwankungen unterliegt und du die Höhe der Versicherungssumme dabei ausreichend hoch definierst. Experten raten hier in der Regel 10% Aufschlag zur eigentlich nötigen Summe zu wählen, um im Schadensfall einen ausreichenden Puffer für unvorhergesehene Kosten zu haben und so nicht in eine mögliche Unterversicherung oder Unterdeckung zu geraten. Damit verhinderst du zudem im Schadensfall auf einem Teil der Kosten selbst sitzen zu bleiben.

Praxisbeispiel:

Du hast eine Versicherungssumme von 40.000 € in der Inhaltsversicherung versichert. Der aktuelle bzw. tatsächliche Wert des gesamten Geschäftsinventars samt Lagerwert entspricht jedoch derzeit einem Wert von 80.000 €. Es liegt also derzeit eine Unterdeckung von 40.000 € bzw. 50 % vor.

Tritt nun ein Schadensfall über 10.000 € ein, so gibt es aufgrund der Unterversicherung nur 5.000 % bzw. 50 % der Schadenssumme von der Versicherung.

Um diesen Fall zu vermeiden, solltest du daher immer für eine ausreichend hohe Versicherungssumme Sorge tragen. Einige Versicherer bieten auch entsprechende Klauseln im Vertrag an, bei welcher trotz Unterversicherung von einer Kürzung der Entschädigungssumme abgesehen wird. Dies sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was kostet mich eine Gewerbeinhaltsversicherung?

Die Kosten, die für eine Gewerbeinhaltsversicherung zu bezahlen sind, hängen im Wesentlichen von der Versicherungssumme, bzw. vom zu versichernden Inventar ab. Als weiterer Grund für die Höhe der Kosten ist die Wahrscheinlichkeit, dass es in deinem Betrieb zu einem Schadensfall kommen kann. Dieses Risiko hängt von den verschiedensten Faktoren ab, wie beispielsweise der Art deines Betriebs, dem Standort (insbesondere für Einbruchdiebstahl oder Elementarschäden), der Gebäudeart, die Erfüllung von gängigen Sicherheitsstandards oder auch etwaige vorherige Schadensfälle. Positiv beeinflussen lassen sich die Kosten beispielsweise durch den Versicherungsumfang, die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder oftmals auch durch längere Vertragslaufzeiten.

Wie du siehst, richtet sich dein optimaler Versicherungsschutz immer ganz nach den individuellen Gefahren deines Unternehmens. Eine pauschale Aussage über die genaue Höhe der Kosten kann unmöglich getroffen werden. 

Willst du schnell und einfach einen Überblick darüber bekommen, wie hoch die Kosten für dein Unternehmen sein können, so empfehle ich dir den unabhängigen Geschäftsinhaltsversicherung-Rechner unseres Partners Finanzchef24

Unser Partner erstellt vorab eine individuelle Risikoanalyse für deinen Betrieb. Hierzu werden einige Kenndaten deines Betriebs, wie beispielsweise die Art der Tätigkeit und die Betriebsgröße abgefragt. Anhand dieser Daten wird eine Risikobewertung für deinen Betrieb ermittelt und es werden die Leistungen, Preise und Konditionen von renommierten Versicherern übersichtlich gegenüber gestellt, sodass ein schneller und einfacher Vergleich möglich ist. Dabei kannst du die für deinen Betrieb nötigen Versicherungsleistungen maßgeschneidert zusammenstellen. Möchtest du zum Beispiel eine Betriebsunterbrechung oder gewisse Elementarschäden mit einschließen, so kannst du diese ganz einfach im Gewerbeinhaltsversicherungs-Vergleich mit auswählen. Am Ende erhältst du ein maßgeschneidertes Angebot mit genau dem Versicherungsumfang, den du wirklich benötigst und bezahlst letzten Endes auch nur für die relevanten Leistungen.

Fazit: Wie wichtig ist eine Inhaltsversicherung?

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist eine gewerbliche Sachversicherung für die finanzielle Absicherung deiner Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte. Wie wichtig die Inventarversicherung für dich bzw. dein Gewerbe ist, hängt natürlich von der Art deines Betriebs ab. Sinnvoll ist diese vor allem kleinere und mittlere Betriebe, um im eventuell eintretenden Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen. 

Bist du beispielsweise ein Händler mit großem bzw. teurem Lagerbestand an Waren und Vorräten, dann ist eine Geschäftsinhaltsversicherung meistens nicht nur sinnvoll, sondern eigentlich sogar unverzichtbar. Aber auch für alle anderen Selbstständigen ist eine Inhaltsversicherung dringend zu empfehlen. Wird dein Unternehmen oder dein Geschäft zum Beispiel ausgeraubt oder kommt es zu einem Brand, entstehen für dich zumeist ungeplant hohe Kosten, die ohne entsprechenden Versicherungsschutz von einem selbst getragen werden müssen.